Wohnungsbesitzer

19.05.2012

Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Lebensversicherung - Konzept Sicherheit

Wenn Sie Ihr Gebäude oder Wohnung verkaufen, geht die bestehende Wohngebäudeversicherung unwillkürlich auf den neuen Besitzer über. Wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist, besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist besteht hier dann vier Wochen. Sie sollten einen Verkauf Ihres Hauses oder Wohnung dies ohne Aufschub der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, [...]

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