Das Arbeitsrechtsschutz gehört bekanntermaßen zu solchen Versicherungen, für welche erst dann zu investieren man bereit ist, wenn der Rechtschutzfall schon eingetreten ist.
Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit:
Ein Rechtsstreit kann jeden treffen. Auch ohne eigenes Verschulden kann man schnell in eine Situation geraten, die das Mitwirken eines Anwaltes erfordert. Beispielsweise kann dies eine rechtswidrige Kündigung vom Arbeitgeber sein. Wenn man bedenkt, dass die Kosten – egal wie der Rechtsstreit ausgeht – von jeder Partei selbst zu tragen sind, so scheint ein Arbeitsrechtsschutz unverzichtbar, denn diese übernimmt in einem solchen Fall die Kosten für den Anwalt. Je schwieriger der Fall desto wichtiger der Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit.
Rechtsstreitigkeiten sind oft mit hohen Kosten verbunden, mit denen Sie in Vorkasse treten müssen. Insbesondere können bei einem Rechtsstreit, bei dem es um einen Betrag von 10.000 Euro geht, Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von 7500 Euro anfallen. Häufig kommen noch die Kosten für Zeugen und Sachverständigen hinzu. Wichtig ist Arbeitsrechtschutz dann, wenn der Rechtstreit verloren geht. Aber auch im Fall mit positivem Ausgang, bei dem die Gegenseite jedoch zahlungsunfähig ist oder bei Teilerfolgen. In beiden letzten Fällen werden dann die Gerichtskosten aufgeteilt.
Im Arbeitsrechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, das heißt, der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Frist ein. Jedoch wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft wechselt, verzichten diese auf die Fristanrechnung. Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit kann somit nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden und wenn ein nahtloser Anschlussvertrag mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde.